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FAQ

Ich brauche Physiotherapie/Osteopathie/Lymphdrainage/KPNI Beratung/. Wie gehe ich vor?

Bin ich immer beim gleichen Therapeuten?

Was ist eine Verordnung?

Was ist eine chefärztliche Bewilligung, wofür brauche ich sie und wie bekomme ich sie?

Was, wenn meine Verordnung nicht bewilligt wird?

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Wie bekomme ich mein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse?

Ich habe seit Wochen nichts von meiner Krankenkasse wegen der Rückerstattung gehört, was soll ich tun?

Ich habe eine Zusatzversicherung, bringt das was?

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wie oft und wie lange ist die Therapie notwendig?

Welche Behandlungen bieten Sie an und wo liegen die Unterschiede?

Wie schnell kann ich mit der Therapie beginnen?

Was kostet die Therapie und wie kann ich bezahlen?

Haben Sie weitere Fragen?

 

 

Ich brauche Physiotherapie/Osteopathie/Lymphdrainage/KPNI Beratung. Wie gehe ich vor?

Für die Vereinbarung eines Erstgespräches melden Sie sich bitte telefonisch in unserem Sekretariat. Sie erhalten dann von uns alle weiteren Informationen.

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Bin ich immer beim gleichen Therapeuten?

Da alle Therapeuten selbstständig tätig sind, werden Sie immer vom gleichen Therapeuten behandelt. Sollte dieser verhindert sein oder Sie eine Anwendung benötigen, die Ihr Therapeut nicht anbietet,  wird er mit Ihnen eine Alternative besprechen.

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Was ist eine Verordnung?

Unter einer Verordnung versteht man eine ärztliche Verschreibung für die benötigte Behandlung. Sie erhalten diese sowohl von einem Facharzt als auch von einem Allgemeinmediziner. Bitte bringen Sie diese zu Ihrem Ersttermin bei uns mit. Für eine Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse bedarf es einer chefärztlichen Bewilligung, welche wir gerne für Sie veranlassen. Die Originalverordnung verbleibt für die Dauer der Therapieserie bei uns.

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Was ist eine chefärztliche Bewilligung, wofür brauche ich sie und wie bekomme ich sie?

Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung bekommen haben muss diese chefärztlich von ihrer Krankenkasse bewilligt werden, damit Sie eine Teil-Kostenrückerstattung beantragen können. Hierfür muss die Verordnung an die jeweilige Krankenkasse geschickt werden, welche dann entscheidet, ob sie im vollen Ausmaß oder nur teilweise (beispielsweise nur 6 von 10 verordneten Behandlungen) bewilligt wird. Das Einreichen bei der Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie. Sobald die Verordnung bewilligt oder abgelehnt wurde informieren wir Sie selbstverständlich darüber.

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Was, wenn meine Verordnung nicht bewilligt wird?

Sollte Ihre Verordnung nicht bewilligt werden, können Sie Ihre Therapie weiterhin fortsetzen, sie erhalten allerdings keine Kosten durch die Krankenkasse rückerstattet. Bei einer privaten Zusatzversicherung können Sie die Kosten (je nach Polizze) aber trotzdem geltend machen.

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Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Je nach Krankenkasse und Bewilligung Ihrer Verordnung wird ein unterschiedlicher Anteil der Kosten für Ihre Behandlung übernommen. Dieser liegt bei Physiotherapie erfahrungsgemäß zwischen €20 und €35 pro Therapieeinheit. Den genauen Satz für die Rückerstattung erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

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Wie bekomme ich mein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse?

Anschließend an Ihre Therapieserie erhalten Sie von uns eine Sammelrechnung, Ihre Originalverordnung und eine Kopie der chefärztlichen Bewilligung zurück. Die Sammelrechnung können Sie dann entweder vor Ort unterschreiben und Ihre Kontodaten angeben, dann schicken wir die Dokumente für Sie zur Krankenkasse oder Sie nehmen die Dokumente mit und reichen diese selbst bei der Krankenkasse ein. Nach Einlangen der Dokumente bei der Krankenkasse und einer Bearbeitungszeit von ca. 4-12 Wochen erhalten Sie ihren Kostenanteil direkt auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben.

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Ich habe seit Wochen nichts von meiner Krankenkasse wegen der Rückerstattung gehört, was soll ich tun?

Die Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse kann unter Umständen bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus keine Information erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

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Ich habe eine Zusatzversicherung, bringt das was?

Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten für Ihre jeweiligen Behandlungen abdeckt, so können Sie, nach Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse, den Differenzbetrag dort geltend machen.

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Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch in unserem Sekretariat und teilen uns dies mit. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so müssen wir Ihnen diesen in Rechnung stellen.

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Wie oft und wie lange ist die Therapie notwendig?

Die Dauer und Intensität Ihrer Therapie hängt individuell von Ihrer Symptomatik und Ihrem Krankheitsbild ab. Ihr Therapeut wird mit Ihnen die bestmögliche Therapiefrequenz vereinbaren.

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Welche Behandlungen bieten Sie an und wo liegen die Unterschiede?

Unsere Leistungen und Erklärungen dazu finden Sie hier.

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Wie schnell kann ich mit der Therapie beginnen?

Den medizinisch frühestmöglichen Beginn ihrer Therapie besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Je nach Auslastung vereinbaren wir dann den bestmöglichen Ersttermin für Sie.

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Was kostet die Therapie und wie kann ich bezahlen?

Die aktuellen Tarife Ihres Therapeuten finden Sie auf der jeweiligen Therapeutenseite. Die Therapie ist immer direkt im Anschluss zu bezahlen. Es ist ausschließich Barzahlung möglich.

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Haben Sie weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat, wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt

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